Krankenfahrten Lüdenscheid

🟩 und Neben unseren anderen Service bietet Ihnen Taxi Lüdenscheid selbstverständlich auch Krankenfahrten an. Rufen Sie uns hierzu einfach unter der Telefonnummer 02351-369669 an, wir beraten sie gern. Unsere Fahrzeug und unsere hohen Standards in der Hygiene garantieren höchste Patientensicherheit und den bestmöglichen Transport von kranken und behinderten Menschen. Für unsere gut geschulten Mitarbeiter steht der Patient stets im Vordergrund und sie freuen sich auch Ihnen behilflich zu sein. Da kein Mensch genau wie der andere ist, arbeiten wir nicht nach einem starren Schema, sondern stellen uns best möglichst auf den einzelnen Patienten und seine Wünsche ein. Unsere immer freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter haben viel Erfahrung mit Krankenfahrten und wissen daher, wie sie den Fahrgast optimal unterstützen können. Zuverlässigkeit hat bei uns selbstverständlich höchste Priorität. Ein reibungsloser Ablauf ist mit der Wahl unseres Unternehmens garantiert. Wir bieten Ihnen den Transport in unseren komfortablen Taxen zu allen ambulanten und stationären medizinischen Behandlungen an:
  • Fahrten ins Krankenhaus und Transfer bei Wechsel der Klinik
  • Fahrten zu Kur – und Reha – Aufenthalten
  • Dialysefahrten & Krankenfahrten
  • Fahrten zu Strahlenbehandlung und Chemotherapie
  • Fahrten zu Ärzten und zu ambulanten Behandlungen
  • Fahrten zu Ergotherapie

Selbstverständlich ist in allen Fällen ein vereinbarter Abholservice möglich. Sprechen Sie uns einfach an. Auch der Transport von Patienten im Rollstuhl ist für uns kein Problem. Bitte teilen Sie uns dies vorab unter Telefonnummer 02351-369669 mit, damit wir uns darauf optimal einstellen können und die Fahrt damit so bequem wie möglich für Sie wird. Mit Taxi Lüdenscheid kommen Sie in jedem Fall pünktlich und sicher zu Ihrem Termin. 


Abrechnung der Fahrtkosten über die Krankenversicherung

In vielen Fällen können Sie die Fahrtkosten für Ihre Krankenfahrt bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen Sie im Anschluss erstattet. Bitte klären Sie die Erstattung der Fahrten unbedingt vorab und heben sie Ihre Fahrscheine, Belege und Quittungen immer gut auf. Eine Erstattung im Nachhinein ist nur in sehr seltenen Notfällen möglich. Für eine Erstattung der Kosten gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:

1. Es müssen zwingende medizinische Gründe vorliegen, weshalb Sie auf eine Krankenfahrt angewiesen sind und der Arzt muss dies bestätigen.

2. Die Fahrt muss in der Regel zum nächstmöglichen Behandlungsort führen, es sei denn, es gibt zwingende medizinische Gründe, die eine Behandlung in einer weiter entfernten Behandlungsstätte notwendig machen. Dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt, der den Behandlungsort auch begründet.

3. Sie müssen vorab mit dem Arzt oder der Krankenversicherung klären, welches Beförderungsmittel für Sie geeignet ist, das heißt also, ob es zum Beispiel zumutbar für Sie ist öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

4. Alle Fahrten zu stationären Aufenthalten in Kliniken und Krankenhäusern und den damit verbundenen Vor- und Nachfolge Behandlungen müssen vorab genehmigt werden.

5. Fahrten zu ambulanten Operationen und den damit im Zusammenhang stehenden Behandlungen müssen ebenfalls vorab bewilligt werden.

6. Bei ambulanten medizinischen oder therapeutischen Behandlungen eine Abrechnung und Kostenübernahme durch die Krankenversicherung immer dann möglich, wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die eine Therapie häufig und über einen längeren Zeitraum nötig macht. Außerdem muss der Patient durch den Krankheitsverlauf so beeinträchtigt werden, dass eine Beförderung unumgänglich ist. Dies ist beispielsweise häufig bei Chemotherapien, Strahlenbehandlungen oder Dialyse der Fall.

7. Schwerbehinderte können die Erstattung von Fahrten bei Ihrer Krankenversicherung beantragen, wenn Sie einen der folgenden Grade der Behinderung haben: schwerbehinderten Grad AG=außergewöhnliche Gehbehinderung, Grad Bl=blind, Grad H=hilflos.

8. Bei pflegebedürftigen Patienten kann eine Übernahme der Kosten für Fahrten ab Pflegestufe 3 durch die Krankenversicherung genehmigt werden.


Zuzahlungen durch den Patienten und Zuzahlungsbefreiung

Wenn die Abrechnung der Krankenfahrten genehmigt wurde, bleibt für den Patienten noch ein Selbstbehalt, den er pro Fahrt selbst einzuzahlen muss. Dieser Selbstbehelfssatz beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Selbstverständlich machen wir Ihnen auch gern ein günstiges Angebot für Ihre privaten Fahrten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit gern für Sie da. Rufen Sie uns Taxi Lüdenscheid unter Telefonnummer 02351-369669 an, wir freuen uns auf Sie!

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