🟡 Das Taxi Lüdenscheid muss sich an die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung halten. Für diese gibt es Hintergründe, die auch mit der »Sicherheit« von Taxifahrern und Fahrgästen zusammenhängen.

 Vorgeschriebene Ausstattung bei jedem Taxi

  • In Deutschland müssen Taxis bestimmte technische Voraussetzungen mitbringen, sonst erhält das Betreiberunternehmen keine Zulassung. Diese Vorschriften finden sich in der BOKraft (Verordnung zum Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr). Im Einzelnen heißt es dort:
    Jedes Taxifahrzeug muss auf mindestens zwei Achsen / vier Rädern fahren (§ 17).
  • Auf seiner rechten Längsseite muss ein Taxi zwei oder mehr Türen haben (§ 25).
  • Ein voll besetztes Taxi muss noch mindestens 50 Kilogramm Gepäck aufnehmen können (§ 29).
  • Für Taxis ist eine spezielle Alarmanlage vorgeschrieben, die der Fahrer bei einem Überfall vom Fahrerplatz aus betätigen kann. Die Besonderheit: Im Gegensatz zu einer Diebstahlwarnanlage stellt sich die Taxi-Alarmanlage nicht nach kürzerer Zeit wieder von allein ab. Die Anlage hupt und blinkt vielmehr, bis jemand den versteckten Ausschalter betätigt oder der Strom der Batterie verbraucht ist (§ 25).
  • Bundesweit einheitlich müssen Taxis hell elfenbeinfarben sein (RAL-Farbe 1015), jedoch gewährt der § 43 BOKraft in sechs Bundesländern spezifische Ausnahmen (in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt). Der Farbton kann durch Lackierung oder Folieren erreicht werden.
  • Das beleuchtbare gelbe Dachschild Taxi ist natürlich ebenfalls vorgeschrieben. Es muss quer zur Fahrtrichtung angebracht werden und von vorn und hinten lesbar sein (§ 26).
  • Jedes Taxi muss über ein vom Eichamt geeichtes Taxameter verfügen, das die Behörde genehmigt hat (§ 28).
  • Innen müssen im Taxi zwei Schilder vorhanden sein: rechts unten an der Heckscheibe ein gelbes Schild, auf dem die von innen und außen lesbare behördlich erteilte Ordnungsnummer steht, sowie ein Schild mit dem Namen und dem Betriebssitz des Unternehmers, das der Fahrgast gut lesen kann (§ 27).

Welche Ausrüstung kann es im Taxi Lüdenscheid noch geben?

Bestimmte Ausstattungsmerkmale und Gegenstände sind nicht vorgeschrieben, die meisten Taxis führen sie aber mit. Dazu gehören Funkgeräte und/oder Handys, mit denen die Fahrer über Neuanforderungen informiert werden (obligatorisch in praktisch jedem Taxi), des Weiteren eine spezielle Innenbeleuchtung, Verkleidungen und Fußmatten, manchmal beschichtete Sitze und auch Kartenlesegeräte für eine bargeldlose Zahlung. Ein Abrechnungssystem oder -gerät ist in einigen deutschen Städten (zum Beispiel in Berlin seit Mai 2015) schon vorgeschrieben. Auch eine Babyschale und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen für die Taxifahrer können vorhanden sein, gesetzlich vorgeschrieben sind sie allerdings nicht.


Was können Kunden vom Taxi Lüdenscheid grundsätzlich erwarten?

Jedes Taxiunternehmen hat grundsätzliche Pflichten, nämlich zuerst die Beförderungspflicht in seinem sogenannten Pflichtfahrbereich. Darüber hinaus kann ein Taxi die Fahrt verlängern, das ist aber keine Pflicht mehr. Im Pflichtfahrgebiet dürfen Taxifahrer wiederum Beförderungen nicht wegen einer unpassenden oder zu kurzen Strecke ablehnen, wohl aber bei bewaffneten, unter viel Alkohol und/oder Drogen stehenden oder anderweitig bedenklichen Fahrgästen. Die hochschwangere Frau wird davon nicht betroffen sein, jedoch können Taxifahrer verlangen, dass Patienten unmittelbar nach einer Operation auf der Heimfahrt von einer Person begleitet werden. An behördlich gekennzeichneten Plätzen und Ständen für Taxis können Taxifahrer ihre Fahrzeuge bereithalten, sie müssen dies aber nicht zwingend tun (§ 47). Sie dürfen auch anderen Stellen warten, wenn die StVO dies erlaubt. Auch die Erfüllung der Betriebspflicht dürfen Sie erwarten (§ 21 Personenbeförderungsgesetz). Sie besagt, dass wir unsere Technik auf einem Stand halten, der uns den Betrieb erlaubt. Die Preise wiederum unterliegen der Tarifpflicht (§ 51 Personenbeförderungsgesetz). Die BOKraft ist eine Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dieses regelt die Genehmigungspflicht für Taxiunternehmen und das dazu gehörende Genehmigungsverfahren. Auch den Begriff Taxi definiert das PBefG (§ 47). Da der Taxiverkehr als Sonderform zum Gelegenheitsverkehr gehört (§ 46 PBefG), können Gemeinden und Kommunen für ihr Territorium Beförderungsbedingungen und -entgelte in ihrer Taxiordnung festlegen. Ein kommunaler Taxitarif gilt nur im Pflichtfahrgebiet. Er kann übrigens auf Antrag von Gewerbevertretern geändert werden.


Fazit zum Lüdenscheider Taxi

Wie Sie unschwer feststellen, basieren die meisten Bedingungen, Regelungen und Tarife eines Taxiunternehmens auf Gesetzen und behördlichen Regelungen. Eine Diskussion mit dem Fahrer über den Preis pro Kilometer ist daher im Pflichtfahrgebiet nicht zielführend, da der Fahrer den Preis nicht ändern darf.

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