Beförderungspflicht & Streckenwahl

🟢 Im Taxi haben die Fahrgäste und der Taxifahrer Rechte und Pflichten, die angemessen Ablauf der Taxifahrt sicher herstellen. Beim Taxi Lüdenscheid, das unter der Ruf-Nummer 02351-369669 erreichbar ist, gilt: Fahrgast hat Taxi Wahlrecht. Das bedeutet, wenn mehrere Fahrzeuge zur Personenbeförderung in einer Reihe stehen, hat der Fahrgast, die freie Auswahl muss der Fahrgast nicht das erste Taxi auswählen. Frederik Wilhelmsmeyer gehört dem Deutschen Taxi und Mietwagenverband (BZP) an und weist darauf hin, dass der Kunde „König“ ist und das Taxi wählen kann, dass er möchte. Im Auto kann der Sitzplatz vorne oder hinten nach Belieben ausgesucht werden, der Taxifahrer hat grundsätzlich bei dem Taxi und Platzwahl kein Mitspracherecht. Die Pflicht zur Beförderung im Pflichtfahrgebiet macht es möglich, dass das Taxi Lüdenscheid jeden Fahrgast auf Kurzstrecken mitnehmen muss, bei Langstrecken ist eine Verhandlung im beiderseitigen Einvernehmen erlaubt. Fahrgäste, die zu viel getrunken haben, gefährliche Stoffe bei sich haben oder aggressiv und pöbelnd auftritt, eine ansteckende Krankheit hat oder zahlungsunfähig ist, müssen vom Taxifahrer nicht mitgenommen werden und gehören zu den Ausnahmen von der Beförderungspflicht, weil die Betriebssicherheit gefährdet wird.


Kindersitze sind nicht in allen Taxen vorhanden

  • Familien mit Kleinkindern sollten auf jeden Fall nachfragen, ob ein Kindersitz wirklich vorhanden ist. Mindestens ein Kindersitz sind zurzeit vorhanden sein, kinderfreundliche Taxifahrer, die modern ausgestattet sind haben, den Kindersitz dabei oder nehmen ihn auf telefonische Anfrage hin mit. Tierfreunde sollten bei der telefonischen Bestellung eines Taxis nachfragen, ob Haustiere mitgenommen werden dürfen, weil eine gesetzliche Beförderungspflicht für Haustiere nicht besteht. In der regionalen Tarifordnung werden teilweise Sondergebühren erhoben, wenn Hunde oder Katzen befördert werden sollen. Vor allem Hunde dürfen nicht aggressiv sein, Katzen können nach Absprache in der Transportbox mitgenommen werden. Bei Gepäckstücken, die zum Beispiel zum Flughafen transportiert werden sollen, ist die Anzahl grundsätzlich nicht in Hinsicht auf die Stückzahl begrenzt, sondern nach der Menge, die mühelos in den Kofferraum oder in den Fußbereich des Taxis passt. Kulanter Weise hilft der ‘Taxifahrer’ gerne beim Ein- oder Ausladen der Koffer, es gibt aber keine rechtliche Grundlage, dass er zu dieser Hilfe verpflichtet ist, wie viele Fahrgäste vermuten.

Die Streckenwahl sorgt für Gesprächsstoff auf zwei Seiten

  • Der Fahrgast möchte, dass das Taxi den kürzesten Weg an das Ziel nimmt, um die Kosten in Grenzen zu halten. Der Taxifahrer weiß: Fahrgast hat Taxi Wahlrecht! Stellt sich die Frage, ob der Gast im Taxi auch die Streckenwahl hat: Es gilt der Grundsatz, dass der Fahrer den kürzesten Weg fahren muss. Bei außergewöhnlichen Umständen wie beispielsweise einer Baustelle oder einem langen Stau, muss der Fahrgast befragt werden, welcher Umweg genommen werden soll. Falls der Taxifahrer ohne Absprache eine längere Route nimmt, um einen höheren Fahrpreis zu erzielen, hat der Fahrgast die Möglichkeit, mit dem Namen und der Nummer, die rechts an der Frontscheibe stehen und einer detaillierten Quittung eine Anzeige zu erstatten oder sich beim Taxiverband über den Vorfall zu beschweren. In Zeiten des Internets empfiehlt die Stiftung Warentest, bei fremden Orten die Streckenlänge vorher zu prüfen und mit dem Taxi-Rechner die Fahrkosten exakt zu berechnen. Unstimmigkeiten können dann sofort geklärt werden und der Taxifahrer hat keine Chance, bei Urlaubern die Ortsunkenntnis für kostenpflichtige Umwege zu benutzen.

Keine Sonderrechte für Taxi?

  • Wenn die Fahrgäste sehr schnell zum Flughafen müssen, gibt es keine Sonderrechte für Taxi in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung. Geschwindigkeitsübertretungen sind nicht möglich, ohne ein Bußgeld oder den Entzug das Taxi Lizenz im Wiederholungsfall zu riskieren. Fahrgäste dürfen den Taxifahrer nicht bedrängen, schneller zu fahren als erlaubt. Sollte der Fahrer von sich aus unerlaubte Sonderrechte nutzen, muss der Fahrgast den Fahrer darauf hinweisen. Ein angemessenes Trinkgeld ist nicht als Türöffner für Geschwindigkeitsüberschreitungen gedacht, sondern als freiwillige Belohnung für den Service. Nach § 12 STVO hat der Taxifahrer das Sonderrecht, neben anderen Fahrzeugen anzuhalten, um die Fahrgäste kurz ein oder aussteigen zu lassen, wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden. In einigen Regionen dürfen auch die Busfahrstreifen von den Taxen mitbenutzt werden.

Die Kommunikation mit dem Taxifahrer gegen Missverständnisse

  • Ausnahmen von der Beförderungspflicht dürfen nicht dazu verwendet werden, einige Fahrgäste unter einem Vorwand abzuwimmeln. Im Fahrzeug sind so viele Sitzplätze vorhanden, wie es im KFZ-Schein vermerkt ist. Wenn alle Plätze besetzt sind, muss ein zweites Taxi genommen werden, die Gäste dürfen nicht aus Spargründen „aufeinander“ sitzen. Um Missverständnisse in diesem Bereich zu vermeiden, lohnt es sich, bei der Bestellung des Taxis am Telefon die Personenzahl anzugeben. Manche Taxifahrer sortieren gerne und nehmen lieber Fahrgäste, die lange und kostenintensive Strecken fahren möchten, für die kurzen Strecken besteht deshalb extra die Verpflichtung, die Fahrgäste auf jeden Fall mitzunehmen. Für den Fall, dass der Fahrgast im Taxi raucht, zu laut Musik hört oder Gegenstände aus dem Fahrzeug wirft, darf der Fahrer die Fahrt vorzeitig beenden. Meistens reicht allerdings eine Ermahnung, das Unerlaubte zu unterlassen, um die Fahrt doch noch bis zum Ende fortsetzen zu können. Im Zeitalter der Mobiltelefone lässt sich das Taxi bequem per App anfordern, Sammeltaxis machen den Transport von mehreren Personen trotz des Zuschlags wirtschaftlich und lassen sich als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr einsetzen.

Die Gewerbeanmeldung für das Taxi

  • Jeder Fahrgast sollte darauf achten, dass der Taxifahrer eine Gewerbeanmeldung und eine Taxikonzession hat. Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit muss versteuert werden und nur bei Taxi Unternehmen mit einer gültigen Anmeldung und Zulassung ist der Fahrgast an der richtigen Adresse. Aus Gründen der Eignung des Fahrers und der Haftung bei Unfällen ist diese Zulassung für die Fahrgäste und den Fahrer ebenfalls unverzichtbar. Die technische Ausstattung des Taxis muss auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand sein, die Taxi Alarmanlage schützt vor ungebetenen Gästen. Hell Elfenbein ist der Farbton, an dem die zugelassenen Taxen sofort zu erkennen sind, regional gibt es farbliche Ausnahmen. Die Taxameter muss geeicht sein, damit jeder Fahrgast seine korrekte Abrechnung gemäß den geltenden Tarifen erhält.

Welcher Service Wirt von dem Taxi Unternehmer geboten?

  • Die meisten Taxifahrer freuen sich, die Pflicht zur Beförderung der Fahrgäste ausüben zu dürfen. Nach dem Einkauf werden Sie zusammen mit dem Gepäck auf Wunsch schnell und ohne Umwege nach Hause gebracht. Botenfahrten und Kurierdienste sind auf Anfrage möglich und machen das Angebot abwechslungsreicher. Grundsätzlich wird in vielen Fahrzeugen die bargeldlose Bezahlung angeboten, falls das nicht möglich ist, steht der Fahrt zum nächsten Geldautomaten nichts im Wege, um sich mit Bargeld zu versorgen. An Sonn- und Feiertagen oder bei Nachtfahrten werden meistens Aufpreise gezahlt. Falls das Fahrzeug zu den Modellen gehört, die nach dem “01.12.2006„ die Zulassung erhalten haben, muss es über eine funktionstüchtige Klimaanlage verfügen. Gerade in heißen Sommermonaten wird den Fahrgästen der Aufenthalt im Taxi angenehmer gemacht.

Das Taxischild muss beleuchtet sein

🟢 Sie suchen in der Nacht dringend nach einem Taxi, um nach Hause zu kommen. Das beleuchtete Taxischild ist von weitem zu erkennen und gesetzlich vorgeschrieben. Dank der Pflicht zur Beförderung werden Sie auch mitgenommen, wenn Sie den Alkoholkonsum auf der Party in Grenzen gehalten haben. Wer sein Auto stehen lassen möchte, um grenzenlos Alkohol zu trinken, hat nicht immer ein Recht, vom Taxifahrer mitgenommen zu werden. Es ist immer besser, den Alkohol in einem angemessenen Umfang zu sich zu nehmen, weil der Taxifahrer sonst das Recht hat, die Mitnahme zu verweigern. Es liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Taxifahrers, ob die Mitnahme von alkoholisierten Fahrgästen gestattet wird oder nicht. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darf der Taxifahrer die Betriebssicherheit nicht gefährden, Verschmutzungen im Fahrzeug durch angetrunkene Fahrgästen möchte jeder Fahrer so weit wie möglich vermeiden. Dank der ausgezeichneten Ortskenntnisse, die die Taxifahrer in einer Prüfung vor dem Beginn der Tätigkeit als Taxifahrer nachweisen müssen, werden alle Fahrgäste, die nicht gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, auf dem schnellsten Weg zum Zielort gebracht. Der Fahrpreis kann außerhalb des Pflichtfahrgebietes frei verhandelt werden, an den Halteplätzen für Taxen dürfen nur die Fahrzeuge stehen, die nicht vorbestellt sind und zur sofortigen Aufnahme der Fahrgäste bereit sind.

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